Wahlarzt

Als Wahlarzt kann ich eine sehr persönliche und individuelle Betreuung Ihres Kindes garantieren. Der Begriff Wahlarzt bedeutet, daß Sie mit Ihrem Kind den Spezialisten Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens aufsuchen können bzw. zu ihm zugewiesen werden. Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit der Sozialversicherung und kann daher seine Leistungen nicht direkt mit den Sozialversicherungen abrechnen. Honorare werden direkt zwischen Patient und Arzt verrechnet (Honorarnote).

Natürlich können Sie aber die Rechnung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen und bekommen 80% des Vertragshonorares eines Kassenarztes rückerstattet.

Das Team des Ordinationszentrums der Wiener Privatklinik hilft ihnen gerne auf Wunsch mit dem Antrag auf Rückerstattung.

Wenn Sie eine passende private Zusatzversicherung für Ihr Kind haben werden in der Regel alle Kosten übernommen. Sie sollten sich jedoch rechtzeitig mit Ihrer Versicherung, bezüglich Leistungsumfang und Kostenübernahmserklärung, in Verbindung setzen.

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